Todesfall,was nun?
Schritt für Schritt Wegleitung
Der behandelnde Arzt oder der Hausarzt ist zu benachrichtigen. Ist dieser abwesend, ist der Notfallarzt zu verständigen. Auskunft über die Lage geben, unter der Telefonnummer 1811 oder 117 (Polizei). Vor der Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt, darf nichts unternommen werden.
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ist die Polizei zu alarmieren. Der Unfallhergang wird aufgeklärt und die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Die Spital- bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
1. Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
2. Familienbüchlein (für Verheiratete)
3. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
4. Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
5. Allenfalls Schriftenempfangsschein, Identitätskarte, Personalausweis
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.
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