Wegleitung

Todesfall, was nun?

Schritt für Schritt Wegleitung

Bei Tod in Folge einer Krankheit zu Hause

Der behandelnde Arzt oder der Hausarzt ist zu benachrichtigen. Ist dieser abwesend, ist der Notfallarzt zu verständigen. Auskunft über die Lage geben, unter der Telefonnummer 1811 oder 117 (Polizei). Vor der Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt, darf nichts unternommen werden.

Bei Tod in Folge eines Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ist die Polizei zu alarmieren. Der Unfallhergang wird aufgeklärt und die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.
Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Die Spital- bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Benachrichtigung des Bestattungsamtes
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

1. Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
2. Familienbüchlein (für Verheiratete)
3. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
4. Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
5. Allenfalls Schriftenempfangsschein, Identitätskarte, Personalausweis

Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.